Beitrag der Wärmerückgewinnung zum Klimaschutz

 

Österreich muss seine Abhängigkeit von Energieimporten, insbesondere im Wärmesektor, möglichst schnell verringern, um die Versorgungssicherheit, bezahlbare Energiepreise und das Einhalten der Klimaschutzziele zu gewährleisten. Die Corona-Pandemie verdeutlichte zudem die positiven Auswirkungen einer Lüftungsanlage auf das Infektionsgeschehen. Aber auch außerhalb von Pandemiezeiten hat eine gute Luftqualität erwiesenermaßen positive Einflüsse auf das Infektionsgeschehen (z.B. Grippe) Gesundheit und Leistungsfähigkeit (insbesondere Schulen).

 

Die Lüftung mit Wärmerückgewinnung kann für die Klimaziele einen nicht unwesentlichen Beitrag leisten, der bisher zu wenig beachtet wurde. Sie ermöglicht eine Reduktion der Lüftungsverluste von ca. 70%*. Je nach Dämmstandard des Gebäudes und der Nutzung (Wohngebäude, Schule, …) ergeben sich Heizenergieeinsparungen (Endenergie) von ca. 15 bis 50 %. Je höher der Dämmstandard, umso höher sind die prozentuellen Anteile der Lüftungsverluste. Das Verhältnis von Stromverbrauch zur eingesparten Heizenergie beträgt bei einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ca. 1:5 bis 1:10 und ist damit nochmals deutlich effizienter als eine Wärmepumpe (und dies ganz nebenbei, denn das Hauptanliegen der Lüftung ist frische, gesunde Luft für die Nutzer:innen). Aufgrund dieser hohen Energieeffizienz ergibt sich eine Verringerung des Primärenergieverbrauches bzw. der CO2-Emissionen – abhängig vom Energieträger für die Heizung – in beträchtlicher Größenordnung.

 

Rechnet man die mögliche Energieeinsparung durch die Wärmerückgewinnung für das Lüften von 10 TWh/Jahr für Wohngebäude mit den eingesetzten Energieträgern und CO2-Konversationsfaktoren nach OIB 2019 hoch, so ergeben sich für die 10 TWh/Jahr die man durch die Wärmerückgewinnung einsparen könnte, Emissionen von ca. 1,5 Mio. Tonnen CO2/Jahr.

 

  • Wärmerückgewinnung aus der Gebäude-Abluft als erneuerbare Energie anerkennen. Denn Lüftungswärme, die sich in Wärmerückgewinnungsanlagen selbst regeneriert, ist erneuerbare Energie. Daraus ergibt sich eine Aufnahme in die Statistik der erneuerbaren Energietechniken und eine erhöhte Aufmerksamkeit. Hinweis: Wärme aus Abfällen zählt auch zu erneuerbarer Energie.
  • Eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung sollte beim Neubau von Gebäuden mit hoher Belegungsdichte (z.B. Schulen) über die Baugesetze verpflichtend werden.
  • Klimaaktiv Gold sollte nur für Gebäude vergeben werden, die mit einer Wärmerückgewinnung bei der Lüftung ausgestattet sind.
  • Wohnbauförderung nur für Gebäude mit einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung.
  • Sonderprogramm für den Einbau von Lüftungen mit Wärmerückgewinnung an bestehenden Schulen.
  • Für die Sanierung von Wohngebäuden sollte eine attraktive Förderung für den Einbau einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung angeboten werden.
  • Sichtbarmachung der Lüftung mit Wärmerückgewinnung im Energieausweis (z.B. Darstellung von HWBRef, SK und HWBSK in der Klassifizierung A bis G beim HWB).

 

Lüftungen mit Wärmerückgewinnung dienen neben Gesundheit, Behaglichkeit und Infektionsschutz damit auch dem Klimaschutz. Da ein nachträglicher Einbau um ein Vielfaches aufwändiger ist als eine Integration beim Neubau, sollte alles getan werden um diese Technik beim Neubau zum Standard zu machen.

 

* Die Lüftungsgeräte haben meist eine Wärmerückgewinnungsrate von über 85%. Die 70% ergeben sich unter Berücksichtigung des zusätzlichen Luftaustausches durch Fugen und Ritzen bzw. geöffnete Fenster und Türen